Informationszentrum Naturpark Goričko
Grad 191, 9264 Grad
tel.: (031) 354 149
e-mail: park.goricko@siol.net

Häufige Fragen und Antworte

 

Wird es im Park zusätzliche Auflagen für den Wohnbau und den Bau von Geschäftsobjekten geben?

Die Verfahren zur Einholung der notwendigen Bewilligungen für Eingriffe in den Raum bleiben unverändert.
Auch nach der Gründung des Landschaftsparks wird die Raumplanung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen. Der Naturschutz (Anstalt der RS für Naturschutz und Agentur der RS für Umwelt) wird an der Raumplanung gemäß dem Naturschutzugesetz als Partner beteiligt. Wie im übrigen Slowenien (also auch im zukünftigen Landschaftspark) geschieht dies durch Naturschutzrichtlinien, mit denen Bedingungen festgelegt werden, die bei der Erstellung der Dokumentation berücksichtigt werden müssen. In der Phase, in der Bewilligungen eingeholt werden, ist auch die Zustimmung der Naturschutzinstitutionen notwendig. Der Landschaftspark Gorièko wird jedoch nicht als Subjekt auftreten, das die Zustimmung gewährt.
Sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Raumplanung und der Einholung von Bewilligungen laufen wie außerhalb des Parks gemäß dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz ab. Der Park kann vor allem bei der Suche nach Förderungen behilflich sein und bei der Sanierung von Gebäuden und Kulturdenkmälern in beratender Funktion auftreten.

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