Informationszentrum Naturpark Goričko
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Häufige Fragen und Antworte

 

Werden im Landschaftspark Fluss- und Bachregulierungen erlaubt sein und werden Fischteiche und Sammelbecken angelegt werden können?

Die Verordnung über die Gründung des Landschaftsparks Gorièko regelt die Wasserwirtschaft
Das Wassergesetz reguliert die Wasserwirtschaft, darunter fallen Flussregulierungen und –begradigungen, Fischteiche und die Eindämmung von natürlichen Quellen. Die Agentur für Umweltschutz (MOPE), Außenstelle M. Sobota, Abteilung für Wasserwirtschaft, ist zuständig für Oberflächengewässer und Grundwasser. Der Großteil der Gewässer ist wegen des guten Zustandes, in dem sie sich befinden, geschützt. Gorièko ist zwar von vielen Wasseradern durchzogen, die jedoch nicht sehr viel Wasser führen. Deshalb sind alle Eingriffe in den Wasserhaushalt genehmigungspflichtig. Eine Störung des Wasserhaushaltes schadet vor allem jenen, die an einem Wasserlauf leben, da dieser dadurch sogar versiegen kann. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht dort, wo es um Wirtschaftsgüter geht, z.B. Häuser, Mühlen usw.

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