Informationszentrum Naturpark Goričko
Grad 191, 9264 Grad
tel.: (031) 354 149
e-mail: park.goricko@siol.net

Häufige Fragen und Antworte

 

Werden im Landschaftspark Gorièko Mittel zur Erneuerung der Kulturdenkmäler zugesichert?

Zweckgebundene Förderungsmittel für den Park zur Ausübung der öffentlichen Dienstleistung Naturschutz kommen in Slowenien vom Ministerium für Umwelt, Raum und Energie.
Da es eine funktionierende Zusammenarbeit auch mit anderen Ministerien gibt, kann der Park auch in anderen
Bereichen bei der Aquirierung von Mitteln behilflich sein. Das Gesetz über die Wahrung des Kulturerbes regelt
Angelegenheiten des Kulturerbes, die in den Zuständigkeitsbereich des Kulturministeriums fallen. Gorièko ist von
zahlreichen Kulturdenkmälern übersät, die Zeugen der geschichtlichen Entwicklung sind und die Kulturlandschaft
prägen. Deshalb wird die Parkverwaltung in Zusammenarbeit mit der Anstalt zur Wahrung des Kulturerbes
entsprechende Wege und Mittel finden, damit die geschützten Objekte des Kulturerbes entsprechend präsentiert und
genützt werden können.
Die vom Gesetz zum Schutz des Kulturerbes festgelegten Maßnahmen werden durch den Landschaftspark nicht
verändert.

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