Informationszentrum Naturpark Goričko
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Häufige Fragen und Antworte

 

Wie wird beim Verkauf von Liegenschaften vorgegangen?

Der Staat als Gründer des Landschaftsparks kann im künftigen Park aufgrund des Naturschutzgestzes ein Vorkaufsrecht bei landwirtschaftlichen, forst- und wasserwirtschaftlichen Liegenschaften geltend machen.
Beim Verkauf von solchen Liegenschaften (land-, forst- und wasserwirtschaftlichen) wird demnach ein Ansuchen an die Agentur der RS für Umwelt und an die Parkverwaltung gestellt werden müssen. Der Staat ist dann dazu verpflichtet, die Liegenschaft zum angebotenen Preis zu kaufen. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass das Vorkaufsrecht nur für jene Liegenschaften in Anwendung kommt, die vom Standpunkt des Naturschutzes von großer Bedeutung sind. Beim Verkauf von Gebäuden, Häusern, Höfen usw. wird es solche Verfahren nicht geben.

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